Aktuelles

„Durch die Corona bedingten Einschränkungen in unserem Alltag stehen wir alle vor großen Herausforderungen. Familien mit Kindern sind hierbei besonders gefordert. Durch die Schließungen der Schulen müssen Lerninhalte zu Hause durch die Eltern vermittelt werden. Kindertagesstätten und Nachmittagsangebote sind ebenfalls geschlossen. Vereinsangebote finden kaum mehr statt. Eine Entlastung durch die Großeltern ist eingeschränkt bzw. nicht möglich. Auch mit Freuden können sich die Kinder nicht, wie gewohnt, treffen.

 

Daher ist es wichtig, dass Familien einen Ansprechpartner bei ihren Fragen, Unsicherheiten und Sorgen haben.

 

Das Familientelefon ist ein Unterstützungsangebot des Landkreises Kusel in Kooperation mit dem Familienzentrum Kusel der Lebenshilfe St. Wendel, den Ambulanten Diensten der Lebenshilfe Kusel, dem Haus der Diakonie in Kusel und dem FamilienForum Neunkirchen für Familien im Landkreis Kusel.

 

  • Wie kann ich mein Kind sinnvoll beschäftigen?
  • Welche Spiel- und Bastelideen gibt es?
  • Was können wir als Familie gemeinsam unternehmen?
  • Wie lange lasse ich mein Kind am Computer/ Handy spielen?
  • Wie kann ich mit meinem Kind über seine Fragen, Sorgen und Ängste sprechen?
  • Wie kann ich den Alltag bestmöglich strukturieren und organisieren (Hausaufgabenzeit, Berufstätigkeit, Freizeitgestaltung)?
  • Was kann ich tun, wenn es Streit in der Familie oder mit Nachbarn gibt?
  • Wie können wir als Eltern für uns sorgen?
  • Welche weiteren Beratungsangebote und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es noch?

 

Für diese und weitere Fragen stehen Ihnen die pädagogischen Fachkräfte vertraulich

montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr

unter der Telefonnummer 06381-424 401 zur Verfügung“.

https://landkreis-kusel.de/aktuelles/news/newsdetails.html?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2009&cHash=4721737ebfaa0abfaa3f3d7d5e03a3b1

Viele Grüße

i.A. Julia Bothe

Fachberatung Kindertagesstätten

Koordination Kita-Einstieg

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Kreisverwaltung Kusel

Abteilung 4 – Jugend und Soziales

Referat 42 – Verwaltung und Soziale Dienste Jugendamt

Postadresse:                              Besucheradresse:

Trierer Str. 49-51                       Fritz-Wunderlich-Str. 47

66869 Kusel                                 66869 Kusel

Tel.: 06381/424-285

Fax: 06381/424-50-285

www.landkreis-kusel.de

Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit: Ministerin Giffey startet NOTFALL-KIZ

Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen

Die Ausbreitung des Corona-Virus' stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen.

Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag, kurz KiZ, unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem Starke-Familien-Gesetz ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen."

Weitere Informationen zum KiZ

Die Berechnungsgrundlage für den KiZ wird vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020 das Einkommen des jeweils letzten Monats vor Antragsstellung, nicht mehr der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Durch den "Kinderzuschlag Digital" ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.

Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie hier:

www.notfall-kiz.de

Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:

www.kinderzuschlag.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

www.infotool-familie.de

www.familienportal.de



Web-Ansicht: HTTPS://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/hilfe-fuer-eltern-in-der-corona-zeit--ministerin-giffey-startet-notfall-kiz/153964

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Telefon: 030 201 791 30
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Glinkastraße 2410117 Berlin

(c) 2020 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Impressum: HTTPS://www.bmfsfj.de/bmfsfj/impressum/99480

 

 

Menschenhilfe Nanzdietschweiler

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Nanzdietschweiler,

die aktuelle Situation wegen Corona-Virus ist nicht leicht und führt zu persönlichen Einschränkungen. Insbesondere Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen sollten sich vor einer Ansteckung schützen und auch geschützt werden.

 

Daher bietet die Menschenhilfe Nanzdietschweiler eine Versorgungshilfe an.

 

Sollten Sie in Ihrem Umfeld niemanden haben, der für sie wichtige Besorgungen oder Einkäufe erledigt, melden Sie sich bei der Menschenhilfe Nanzdietschweiler.

 

Unter folgenden Telefonnummern können Sie uns erreichen:

Montag-  Donnerstag von 17:00-20:00

06383/7056, 0151 16549925

 

Und 

Montag und Mittwoch von 9:00-11:00

0176 26748411

 

Auch besteht die Möglichkeit über den Dorfmarkt, freitags von 15:00 - 18:00 Uhr, Bestellungen aufzugeben, solange dieser aufgrund der aktuellen Situation stattfindet.

 

Wir weisen darauf hin, dass wir uns an die Hygieneregeln halten.

- Übergabe der Ware und Lebensmittel vor der Haus/Wohnungstür abstellen

- Das Geld für den Einkauf/Besorgung am besten auslegen und bei der Übergabe das Geld in bar in einer Tüte und genügend Abstand in Empfang nehmen

 

War wir ausdrücklich nicht leisten:

- Hamsterkäufe

- Das Betreten der Wohnung oder Haus

- Besuch/Botengänge bei infizierten (Eigenschutz)

- Kontakt/ Hände schütteln

 

Mt freundlichen Grüßen

Annette Filipiak-Bender

Ortsbürgermeisterin


Trierer Str. 49 - 51

66869 Kusel

Telefon: 06381/ 424 - 0

Telefax: 06381/ 424 - 440

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Notbetreuung in Kindertagesstätten


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung hat auf die steigende Anzahl der Corona-Infektionen in Deutschland und in anderen Ländern reagiert und die Schließung aller Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz verfügt.

Eine Notbetreuung von Kindern in allen Kindertagesstätten ist ab Montag, den 16.03.2020 in Eigenregie durch den Träger der jeweiligen Einrichtung  im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten zu gewährleisten. Die Personalisierung der Einrichtungen ist durch den Träger im notwendigen Umfang sicherzustellen.

Bei der Notbetreuung ist zwingend zu beachten, dass die Eltern glaubhaft dargelegt haben, dass ihnen  keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit im engsten sozialen Umfeld zur Verfügung steht.

Wir verweisen auf das Schreiben vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (13.03.2020, Rundschreiben 13/2020) zur Weiterleitung von Information im Rahmen der Notfallbetreuung und das Rundschreiben 14/2020 vom 14.3.20 über Weitergehende Informationen zur Schließung der KiTas und Notbetreuung.

Danach ist bei der Notbetreuung darauf zu achten, dass jede Kita eine Notbetreuung anzubieten hat und die Kinder im gewohnten Umfeld betreut werden. Das heißt, die üblichen Gruppenstrukturen sind zu beachten. Aus Sicht des Infektionsschutzes ist Folgendes zusätzlich zu beachten:

Um die Verhinderung der Ausbreitung von Corona mit dem Mittel der KiTa-Schließungen möglichst wirkungsvoll zu halten, müssen die Notfallgruppen deutlich kleiner als die üblichen Größen sein.  „Notfallgruppe“ ist deshalb nicht Gruppe im Sinne der Betriebserlaubnis.  Das führt im Endeffekt auch zu einer höheren Personalquote pro Notfallgruppe als üblich.

Zusätzlich geben wir Ihnen die ganz hilfreichen Anweisungen zu Notbetreuung in den Schulen weiter, an denen Sie sich auch orientieren können.

 

Organisation:

  • Gruppengröße:  max. 10 Kinder
  • Abstand halten (kein direkter Kontakt)
  • versetzte Pausen bei Anwesenheit mehrerer Gruppen
  • regelmäßiges Lüften
  • tägliches Reinigen und Desinfizieren (zusätzlich zu den allgemeinen Hygieneempfehlungen sollten insbesondere Türklinken, Handläufe, Spielzeug, Computertastaturen oder Arbeitsflächen gründlich gereinigt bzw. desinfiziert werden)
  • Zugangskontrolle

Personal:

  • Personen, die ein erhöhtes Risiko (z.B. Personen mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten, Ältere) für einen schweren Verlauf einer COVID-19 Infektion haben und Schwangere, sollen während der Schulschließung nicht in der Schule arbeiten, sondern in Abstimmung mit der Schulleitung andere Aufgaben übernehmen.
  • persönliche Hygieneregeln einhalten

Kinder:

  • Keine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten)
  • auf persönliche Hygiene achten (Hygieneregeln einüben und überprüfen und erinnern)
  • Abstand halten (kein direkter Kontakt) zu anderen Kindern und zum Personal

Weitere Informationen zum Verfahren der Notbetreuung in Kindertagesstätten erfolgt in Zusammenarbeit mit dem LJA im Laufe der nächsten Woche.

Zur Aufnahme in die Notbetreuung können Sie das Formular aus der Anlage verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Ulrike Nagel

Dezernat II

 

 

Kontaktadresse:
Kath. Regionalverwaltung
Engelsgasse 1
67657 Kaiserslautern

Tel. 0631/3638-265
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Kath. Kirchengemeinden im Kreis Kaiserslautern
Kath. Kirchengemeinden im Kreis Donnersberg
Kath. Kirchengemeinden im Kreis Kusel

Kath. Regionalverwaltung Kaiserslautern, Engelsgasse 1, 67657 Kaiserslautern

Liebe Eltern,

liebe Sorgeberechtigte,

wie Sie den Medien sicherlich entnehmen konnten, haben die Landesregierung Rheinland-Pfalz sowie mittlerweile die allermeisten Bundesländer die flächendeckende Schließung aller Schulen und Kindertagesstätten angeordnet.

Daher werden alle Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz ab

Montag, 16.03.2020, bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien, 17.04.2020,

geschlossen bleiben.

Entsprechend der Vorgaben des Landesjugendamtes werden in den Kitas ab Dienstag, 17.03.2020, Notgruppen für Kinder eingerichtet deren Sorgeberechtigte keine andere Betreuungsmöglichkeit haben und in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Grundversorgung dienen.

Kinder mit erhöhtem Risiko (mit Vorerkrankungen, unterdrücktem Immunsystem oder akuten Infektionen) werden in den Notgruppen nicht betreut.

Falls Sie zu einer der oben beschriebenen Berufsgruppen gehören und keine andere Möglichkeit haben, ihr Kinder betreuen zu lassen, wenden Sie sich bitte am telefonisch oder via e-mail an Ihre Kita.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Notbetreuung nur für tatsächliche Notfälle und dann auch nur für den tatsächlich benötigten Umfang in Anspruch genommen werden kann.

Bitte denken Sie daran, dass wenn es uns nicht gelingt, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, drastischere Maßnahmen notwendig werden könnten, die weitaus größere Einschränkungen mit sich bringen.

Wir möchten nicht, dass Sorgeberechtigte durch die Kita-Schließung in Notlage geraten. Daher bitten wir Sie, sich vertrauensvoll an Ihre Kita zu wenden, wenn die Kita-Schließung für Sie existentielle Folgen hat.

Wir hoffen sehr, dass der Kita-Betrieb nach den Osterferien seinen gewohnten Gang gehen kann. Wir wünschen Ihnen, liebe Eltern, zu allererst Gesundheit für Sie und Ihre Angehörigen und Durchhaltevermögen für die Zeit in der wir alle mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen umgehen müssen.

Kaiserslautern, 16.03.2020

Ihre Kath. Kirchengemeinden als Kita-Träger

 

Erklärung

Ich bin/Wir sind auf einen Betreuungsplatz in der Notgruppe der Kita

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angewiesen, weil für mein/unser Kind ___________________________________________

keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht und ich/wir einen Beruf ausübe/n, der zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung einen wichtigen Beitrag leistet.

Angabe des ausgeübten Berufes Sorgeberechtigter 1 _______________________________

Angabe des ausgeübten Berufes Sorgeberechtigter 2 _______________________________

Da bei mir/uns ein anderer Notfall vorliegt, bin ich/sind wir dringend auf eine Betreuung in der Notgruppe angewiesen:

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Zur Ausübung meiner/unserer Tätigkeit werden zwingend folgende Betreuungszeiten benötigt:

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Die Verweildauer des Kindes in der Einrichtung wird so kurz wie möglich gehalten.

Das o.g. Kind wird nicht in die Kita gebracht, wenn es Anzeichen einer Erkrankung aufweist.

Ich werde/Wir werden im Umfeld der Familie auftretende Verdachtsfälle einer Corona-Infektion umgehend bei der Kita-Leitung melden.

Mir/uns ist bewusst, dass es notwendig werden kann, dass die Einrichtung kurzfristig schließt oder Personal aus anderen Einrichtungen in der Kita aushelfen muss. Das Wohl des Kindes steht dabei an erster Stelle. Fühlt sich mein/unser Kind in einer anderen Umgebung oder mit fremdem Erziehungspersonal nicht wohl, bin ich/sind wir damit einverstanden, dass die Betreuung kurzfristig ausgesetzt werden muss.

Mir/uns ist bewusst, dass sich kurzfristig Änderungen bei den Bedingungen der Notfallbetreuung ergeben können und eine Anordnung zur kompletten Schließung aller Kitas nicht ausgeschlossen werden kann.

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Ort, Datum

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Unterschrift                                                    Unterschrift