In unserer Gemeinde Nanzdietschweiler gehen immer wieder Beschwerden über
Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein. Teilweise beschweren sich
die Bürger aber auch darüber, dass Hundekot in ihren Vorgärten hinterlassen wurde.
Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die
Bevölkerung. So ist leider des Öfteren festzustellen, das nicht nur auf Bürgersteige,
Grünanlagen und sonstige Flächen mit Hundekot verunreinigt sind. Ich habe selbst am
Multifunktionsplatz/Spielplatz und Parkplatz Friedhof bei einer Begehung letzten Samstag,
die Hinterlassenschaften von Hunden entdeckt. Durch diese Verunreinigungen können
Krankheiten übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel für
spielende Kinder, nicht auszuschließen sind. Deshalb möchte ich auf nachstehende
Verhaltensregeln hinweisen:
Natürlich „muss“ der Hund auch einmal, aber Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und
Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch
gesundheitsschädlich. Dieses Ärgernis kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein
der Hundehalterinnen und Hundehalter vermieden werden. Leidtragende sind unter anderem
Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten oder die Straßenanlieger, die den
Hundekot dann entfernen müssen. Mit den Verunreinigungen im Bereich öffentlicher Anlagen
wird der Gemeindearbeiter tagtäglich konfrontiert. Also, achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein
„Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen
sowie unser „Grünes Klassenzimmer“ und Vorgärten sind dafür tabu. Sollte ihr Hunde
dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet,
den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die
Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen. Hundekot ist Abfall und gehört in die
Restmülltonne oder in die dafür aufgestellten Hundetoilette die sich in unserer Gemeinde
befinden. Zwei weitere werden durch unsere Gemeindearbeiter aufgestellt. Auch gibt es
genug Abfalltüten an den Hundetoiletten. Wenn Sie beim Gassiegehen einfach einen
Hundekotbeutel aus den zahlreich vorhandenen Hundekotstationen mitnehmen, um dann
damit den Kot Ihres Vierbeiners einzusammeln, tragen Sie mit dazu bei, unser Dorf sauber
zu halten. Lassen Sie Ihren Hund auch nicht unbeaufsichtigt umherlaufen, dies ist aus
rechtlicher Sicht nicht zulässig! Ein Hund muss immer in sogenannter „Handlungs- und
Sichtweite“ geführt werden. Mir ist aufgefallen dass in Richtung Friedhof am Wegrand
entlang der Obstbäume tiefe Löcher von Vierbeinern gegraben wurden, gleich mehrere
nebeneinander. Diese Löcher verursachen nicht nur Verletzungsgefahr sondern erschweren
die Mäharbeiten oder das Mulchen.
Beachten Sie also bitte diese Regeln und die Mitmenschen werden es Ihnen danken.
Mit freundlichem Gruß
Annette Filipiak-Bender
(Ortsbürgermeisterin)