Aktuelle Elterninformation zur Schließung der Kindertagesstätten in RheinlandPfalz

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte, die Anzahl der Corona-Infektionen in Deutschland und in anderen Ländern nimmt immer weiter zu. Diese Entwicklung stellt uns alle vor besondere Herausforderungen.

In mehreren Bundesländern wurde mittlerweile die Schließung der Schulen und Kitas angeordnet. Um die Menschen in Rheinland-Pfalz so gut es möglich ist, zu schützen, sieht sich auch die Landesregierung Rheinland-Pfalz gezwungen, die Kitas vorübergehend zu schließen.

Zur Betreuung der Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Grundversorgung der Bevölkerung haben, wird eine Notbetreuung in den Kitas sichergestellt. Sollten Sie einer dieser Berufsgruppen angehören und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Kita. Sollte es in Ihrer Kita keine Möglichkeit der Notbetreuung geben, wenden Sie sich bitte an Ihr örtlich zuständiges Jugendamt.

Das Landesamt berät die Kindertagesstätten und ihre Träger sowie die Jugendämter bei der Einrichtung und Umsetzung der Notbetreuung. Die Landesregierung hat eine allgemeine Hotline zu medizinischen Fragen zum Corona-Virus eingerichtet. Diese ist erreichbar unter der Nummer 0800 575 81 00 Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag und Sonntag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Aktuelle Informationen finden Sie gebündelt auch auf einer entsprechenden Homepage der Landesregierung unter: corona.rlp.de.

 

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Birgit Zeller

 

Weitergehende Informationen zur Schließung der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz

Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung hat auf die steigende Anzahl der Corona-Infektionen in Deutschland und in anderen Ländern reagiert und die Schließung aller Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz verfügt.

Zur Betreuung der Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung haben und denen keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht, ist folgende Ausnahme notwendig:

Eine Notbetreuung durch die Kitas für diese Personengruppe ist sicherzustellen.

Im Laufe der nächsten Woche werde ich weitere Details zur Notfallbetreuung und die Liste der Berufsgruppen veröffentlichen. Bis dahin haben die Einrichtungen die Notfallbetreuung in Eigenregie zu gewährleisten. Dafür ist es notwendig, dass am Montag, den 16. März 2020 eine Personalisierung der Einrichtungen durch den Träger im notwendigen Umfang sichergestellt ist. Vulnerable (schützenswerte) Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf haben, sind bei der Notbetreuung nicht einzusetzen. Weitere Informationen zu vulnerablen Personengruppen finden Sie hier https://msagd.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/20200312_Empfehlungen_mit_Personen_erhoehtes_Risiko.pdf

Folgende Punkte sind bei der Notbetreuung zwingend zu beachten:

■ Die Eltern haben glaubhaft darzulegen, dass sie zur o.g. Personengruppe zählen und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit im engsten sozialen Umfeld zur Verfügung steht.

■ Soweit möglich sollten die Kinder in ihrer vertrauten Umgebung durch vertraute Personen betreut werden.

■ Eine adäquate, ggf. ganztägige Essensversorgung der Kinder muss sichergestellt sein.

■ Die Betreuungsdauer ist an die Bedürfnisse der Eltern mit o.g. Berufen anzupassen, ggf. auch über die üblichen Betreuungszeiten hinaus.

 

Bei der Einrichtung und Umsetzung der Notbetreuung berät Sie sowohl ihr örtliches Jugendamt als auch meine Behörde. Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen des Referates Kindertagesstätten unter der Telefonnummer 06131 967 500. Eine durchgehende Besetzung ist Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag, den 14. März 2020 von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr sichergestellt.

Die Landesregierung hat eine allgemeine Hotline zu medizinischen Fragen zum Corona-Virus eingerichtet. Diese ist erreichbar unter der Nummer 0800 575 81 00 Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag und Sonntag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Ich möchte Sie bitten, uns zu informieren, wenn in Ihrer Kita eine Notbetreuung eingerichtet wurde. Bitte senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Betreff: Corona Notbetreuung) mit folgenden Daten:

■ Einrichtung Name, Einrichtungsnummer (wenn verfügbar), Ort

■ Anzahl der betreuten Kinder

■ Anzahl des anwesenden pädagogischen Personals

■ Betreuungszeit (von-bis)

■ Art der Verpflegung Eine Information, die sie den Eltern an die Hand geben können, ist beigefügt. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

(Formular auch online unter der Kategorie Aktuelles)

 

MIt freundlichen Grüßen 

im Auftrag

Birgit Zeller

 

Kita-Schließung und Notfallbetreuung - Vorgaben des Landes und weitere Hinweise

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus hat die Landesregierung am 13.03.20 die Schließung aller Kindertagesstätten verfügt. Anliegend übersenden wir Ihnen hierzu das Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung 13/2020, welchem ein Informationsschreiben für Eltern und Sorgeberechtigte beigefügt ist.

Zur Betreuung der Kinder, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung haben und denen keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht, sollen die Einrichtungen eine Notfallbetreuung einrichten. Eine konkrete Definition, welche Berufsgruppen hiervon erfasst sein sollen, liegt derzeit nicht vor. Ob und wann wie im Schreiben angekündigt eine Liste mit Berufsgruppen herausgegeben wird, steht derzeit noch nicht fest.

In einem gestrigen Gespräch mit Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig, an dem unser stellvertretender Vorsitzender, Bürgermeister Ralph Spiegler teilgenommen hat, haben wir seitens des GStB eindringlich die Bedenken geäußert, dass eine solche „weiche“ Regelung ohne Nennung der Berufsgruppen in der Praxis auf große Probleme stoßen wird und die Einrichtungen gegebenenfalls überfordern kann.

Seitens des Landes steht man derzeit der Veröffentlichung einer Berufsgruppenliste zurückhaltend gegenüber, zumal beispielsweise auch bei den Energieversorgern oder im Polizeidienst nicht jede Tätigkeit zwingend erforderlich ist, um die Daseinsvorsorge aufrecht zu erhalten. Ferner bestehen auch Bedenken, dass Härtefälle wie eine Alleinerziehende ohne anderweitige Unterstützung im sozialen Umfeld zur Gewährleistung einer Betreuung nicht erfasst werden.

Die Gespräche erfolgten in einer konstruktiven und zielgerichteten Atmosphäre. Aus unserer Sicht müsste ggf. eine Nachjustierung bezüglich einer Berufsgruppenkonkretisierung erfolgen. Deswegen bitten wir seitens des GStB im Falle von Problemen vor Ort um eine entsprechende Information anhand konkreter Beispiele, damit wir diese an das Ministerium weiter transportieren können.

Bezüglich der ab Montag in den Kindertageseinrichtungen zu treffenden Entscheidungen, wer eine Notfallbetreuung erhält, sollte Folgendes berücksichtigt werden:

Die Maßnahme der Kita-Schließung dient dazu, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Kinder zählen grundsätzlich nicht zur gefährdeten Gruppe eines schweren Krankheitsverlaufs, sind jedoch Multiplikatoren. Die Maßnahme wurde aber auch gerade getroffen, damit Großteil der Bevölkerung, also die Eltern/Sorgeberechtigten, nicht über das Berufsleben zur Zusammenkunft von Menschen beitragen. Nur so können die Viruserkrankungen derzeit eingedämmt werden. Entsprechend dem Sinn und Zweck der Maßnahme ist nach dem Willen der Landesregierung eine restriktive Handhabung, für wen die Notfallbetreuung geöffnet wird, gewünscht. Gleichwohl wird gesehen, dass es im Einzelfall Härtefälle geben kann, für die es eine Öffnung geben soll.

Das Land Hessen hat eine Liste mit Berufsgruppen festgelegt, die eine Notfallbetreuung erhalten. Auch wenn diese Liste für die rheinland-pfälzischen Träger der Kindertagesstätten nicht bindend ist, kann sie jedoch in den ersten Tagen etwas Orientierung bieten. Die Liste kann auf der Webseite des Landes abgerufen werden unter: https://www.hessen.de/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen

Allerdings ist zu beachten, dass dort der Bereich der Daseinsvorsorge nicht miterfasst ist. Nach unserem Dafürhalten ist es gerade in der aktuellen Situation erforderlich, dass über eine personelle Mindestausstattung die Wasser- und Energieversorgung gewährleistet sein muss. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir unsere Mitgliedschaft entsprechend informieren. Wir möchten die Verbandsgemeinden bitten, diese Informationen auch an die ihnen angehörigen Ortsgemeinden weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl-Heinz Frieden